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Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

Die ordentliche Mitgliederversammlung unserer Genossenschaft findet gemäß den Festlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat am 29. Juni 2022, zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr (Einlass ab 16:00 Uhr) im OLI Kino in der Olvenstedter Str. 25a in 39108 Magdeburg, statt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 liegt ab dem 11. Juni 2022 in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.
Tagesordnung der 27. Ordentlichen Mitgliederversammlung
- 0. Eröffnung und Begrüßung
- 1. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2021
- 2. Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2021
- 3. Bekanntgabe des Prüfberichtes über das Geschäftsjahr 2020
- 4. Diskussion
- 5. Beschlussfassung
- 5.1 Feststellung der Bilanz 2021
- 5.2 Beschluss zur Verwendung des Jahresüberschusses 2021
- 5.3 Beschluss über die Entlastung der Vorstände für 2021
- 5.4 Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für 2021
- 6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- 7. Schlusswort
- 8. Feierliches Beisammensein
Beschlussvorlage der 27. ordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Juni 2022
Beschluss 1/2022
Die Mitgliederversammlung der WGM 1995 eG stellt fest und beschließt die Bilanz der WGM 1995 eG zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 32.271.438,25 Euro; die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 mit einem Überschuss in Höhe von 260.006,85 Euro.
Beschluss 2/2022
Die Mitgliederversammlung beschließt den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
Einstellung in die Ergebnisrücklagen: gesetzliche Rücklage: 26.000,68 Euro | andere Rücklagen: 234.006,17 Euro
Damit schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Bilanzgewinn von 0,00 Euro ab.
Beschluss 3/2022
Gemäß § 35 Abs. 1 f der Satzung der WGM 1995 eG wird dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Beschluss 4/2022
Gemäß § 35 Abs. 1 f der Satzung der WGM 1995 eG wird dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Beschluss 5/2022
Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß § 49 GenGe für eine Kreditgewährung eine Obergrenze von 1 Prozent der Bilanzsumme.