Über uns / Organe der Genossenschaft
Organe der Wohnungsgenossenschaft Magdeburg 1995 eG
Die Mitgliederversammlung
Höchstes Organ der Wohnungsgenossenschaft Magdeburg 1995 eG ist die Mitgliederversammlung. Die genaueren Regelungen zu Rechten und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft § 30 – 36 geregelt.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Wohnungsgenossenschaft Magdeburg 1995 eG wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die genaueren Regelungen zu Rechten und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft § 20 – 29 geregelt.
Er besteht aus :
Herr Frank Fuhrmann | Aufsichtsratsvorsitzender |
Herr Reinhard Brett | Stellvertreter |
Herr Andreas Müller | Mitglied des Aufsichtsrates |
Herr Jörg Glaesel | Mitglied des Aufsichtsrates |
Frau Heike Zembrod | Mitglied des Aufsichtsrates, Protokollführerin |
Herr Dr. Ronald Böck | Mitglied des Aufsichtsrates |
Der Vorstand
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Die genaueren Regelungen zu Rechten und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft § 20 – 29 geregelt.

